Gesetze538x159

Gesetze und Grundlagen

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist es Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 erlaubt, private Zusatzversicherungen an ihre Versicherten zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund bestehen Kooperationen zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und gesetzlichen Krankenkassen.

Grundlage für die Kooperationen sind Rahmenverträge nach § 194 Abs. 1a SGB V, die sich durch Sonderkonditionen auszeichnen, die zwischen den Krankenkassen und der DKV vereinbart wurden, und nur für die Versicherten der kooperierenden Krankenkassen gelten.